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Im Vorfeld der heutigen Entscheidung waren u.a. beabsichtigte Einschränkungen des Internetzugangs umstritten. Im Vermittlungsausschuss einigten sich das Europaparlament und der Europarat darauf, dass Einschränkungen eines Nutzers nur veranlasst werden dürfen, "wenn sie im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig sind", Maßnahmen, die zu Einschränkungen führen, "dürfen nur nach einem vorherigen, fairen und unparteiischen Verfahren getroffen werden, welches Nutzern die Möglichkeit gibt, angehört zu werden, und welches den Grundsatz der Unschuldsvermutung und das Recht auf Schutz der Privatsphäre gewährleistet." Dazu erklärte die Berichterstatterin zur Gesetzesvorlage, Catherine Trautmann, während der Debatte im Europaparlament: "Wir wollten sicherstellen, dass die Bürgerrechte niemals mit Füßen getreten oder missachtet werden (...). Es ist das erste Mal, dass ein Gesetzestext, auf die Nutzung des Internets als Ausübung von Grundrechten und -freiheiten verweist" Wenn die verabschiedete Rahmenrichtlinie für dieTelekommunikation im beabsichtigten Umfang umgesetzt wird, dann gibt es für den Internetzugang den gleichen Rechtsschutz, den Grundrechte genießen. Um dies zu erreichen wurde die weltweit erste Klausel zur Internetfreiheit in die Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste aufgenommen. Die Mitgliedstaaten der EU müssen bis spätestens 24. Mai 2011 ihre nationale Gesetzgebung an diese neuen Bestimmungen der Rahmenrichtlinie für dieTelekommunikation anpassen. Mit der heutigen Entscheidung ist der dritte Teil des sogenannten Telekompaketes verabschiedet worden. Zuvor hatten sich das EU-Parlament und der EU-Ministerrat bereits bei den beiden anderen Teilen des Telekompakets (Regulierungsbehörden für Telekommunikation und Bürgerrechte) geeinigt. Diese Kompromisse haben die Abgeordneten am 6. Mai und die Minister am 26. Oktober 2009 verabschiedet. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Europaparlaments: Ziel der Richtlinie zu den Bürgerrechten ist es die Rechte der Verbraucher zu stärken und den Datenschutz zu verbessern. Beispielsweise haben Verbraucher, die den Anbieter wechseln, in Zukunft das Recht, ihre Telefonnummer innerhalb eines Tages übertragen zu bekommen. Außerdem können zukünftig "Cookies" nicht mehr ohne Zustimmung des Internetnutzers auf einem PC installiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen bis spätestens 26. April 2011 ihre nationale Gesetzgebung an diese neuen Bestimmungen anpassen. Die Abgeordneten einigten sich auch mit dem Ministerrat darauf, ein neues Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) zu schaffen, welches die Zusammenarbeit der 27 nationalen Regulierungsbehörden stärken soll.
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