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/ Rügen erleben & MEHR WISSEN nicht nur über Rügen / © Fotos und Texte: Dr. Wolfgang Urban (ur)

Volksabstimmung zu Minaretten in der Schweiz: Reaktion der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) des Kantons Bern und des niedersächsischen Justizministeriums

3. Dezember 2009 Schweiz / Deutschland (ur): Nachdem die Volksabstimmung über den Bau von weiteren Minaretten in der Schweiz die Leserbriefecken deutscher Zeitungen erreicht hat, dürfte die Printmedienwelle zu diesem Thema jetzt am Ufer der Vergänglichkeit angekommen sein. Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern und manchmal schon die von heute. Mit News im Internet kann man bekanntlich schneller als im Printbereich ganz aktuelles Wissen verbreiten und auf neue Ereignisse reagieren. Im Unterschied zur Zeitungswelt bleiben diese News auch als leicht zugänglicher Wissensspeicher für alle erhalten, wenn sie bei den News-Verfassern oder -Verlegern nicht in den Tiefen bezahlpflichtiger online-Archive landen. Zudem kann man sie im Internet problemlos immer weiter ergänzen und schnell aktualisieren. Ganz in diesem Sinne heute zwei wichtige Ergänzungen zu den Minarett-News der beiden vorangegangenen Tagen. Der Ergänzungs-Inhalt ist zwar gegenwärtig auch noch an seiner Quelle im Internet zu finden, aber in den Weiten der Internet-Informationsflut in keiner sichtbaren Spitzenposition, sondern vor allem nur mit Recherche auffindbar.

ODER kennen Sie schon die äußerst nachdenklich stimmende und vom demokratischen Charakter der Schweiz kündende Reaktion der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) des Kantons Bern.auf das Abstimmungsergebnis zum Bau von Minaretten in der Schweiz? Die CVP gehört nicht zu den Siegern der Schweizer Volksabstimmung, die in den letzten Tagen viel zitiert wurden. In der Tages-News von heute finden Sie weiter unten auf dieser Seite deren Meinungsäußerung. Dann folgt eine Presseinformation des Niedersächsischen Justizministeriums mit dem Titel: "Minarettverbot in Deutschland verfassungswidrig". Im Unterschied zu vielen, die es auch hätten tun können, hat sich das niedersächsische Justizministerium ganz eindeutig zur Minarett-Rechtslage in Deutschland geäußert. Auch das sollte in der Flut der News und Infos zu diesem Thema nicht untergehen und als Wissen erhalten bleiben.

Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) des Kantons Bern teilte am 29. November 2009 mit:

Der heutige Abstimmungssonntag verlief für die CVP grösstenteils zufrieden stellend. Das Berner Volk ist den Empfehlungen der CVP in den meisten Fragen gefolgt und hat die Exportverbots-Initiative sowie das Stimmrechtsalter 16 bachab geschickt, während dem die Spezialfinanzierung Luftverkehr gutgeheissen wurde. Äusserst enttäuscht zeigt sich die CVP jedoch über den Ausgang der Minarett-Abstimmung.

Am 29. November 2009 wurde also in der Schweiz nicht nur über Minarette abgestimmt. Aber in Deutschland wurde nur diese Abstimmung wahrgenommen. Zu ihrer Enttäuschung über das Ergebnis der Minarett-Abstimmung erklärte die CVP des Kantons Bern in ihrer Pressemitteilung:

Eine grosse Enttäuschung ist für die CVP das Ja des Stimmvolkes zur Anti-Minarettinitiative. Die Bernerinnen und Berner haben, entsprechend dem gesamtschweizerischen Resultat, die Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten klar angenommen und damit die Wiedereinführung von konfessionellen Sonderregelungen in die Bundesverfassung befürwortet, nachdem diese durch die Aufhebung des Jesuitenverbots 1973 aus der Verfassung verbannt wurden. Die Abstimmung hat gezeigt, dass in der Bevölkerung Ängste gegenüber dem Islam bestehen. Für die CVP kann die Antwort allerdings nicht sein, mit Verboten von Symbolen gegen die Muslime zu politisieren. Damit wird kein einziges Problem gelöst. Vielmehr muss mit den Muslimen der Dialog gefunden und eine richtige Integrationspolitik nach dem Motto „fordern und fördern“ betrieben werden. Die CVP hat sich bisher immer für diese Politik des Dialogs eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.

Das Ergebnis der Volksabstimmung zum Verbot des weiteren Baus von Minaretten in der Schweiz hat die Verlierer also nicht stumm werden lassen. Es wird spannend, wann der Satz "Der Bau von Minaretten ist verboten" in den Artikel 72 der Schweizer Bundesverfassung aufgenommen wird oder ob es überhaupt dazu kommt.

Im Zusammenhang mit der Volksabstimmung in der Schweiz wurde immer wieder die Frage danach gestellt, ob eine solche Volksabstimmung und ein Minarettverbot auf Moscheen auch in Deutschland möglich wäre. Das Justizministerium des Bundeslandes Niedersachsen veröffentlichte dazu am 1. Dezember 2009 die folgende Pressemitteilung:

Minarettverbot in Deutschland verfassungswidrig

Busemann: „Grundgesetz schützt auch religiöse Minderheiten“

HANNOVER. "Zur freien Religionsausübung gehören auch Gotteshäuser, ob mit Glockenturm oder Minarett", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Dienstag (1.12.2009), den Schweizer Volksentscheid über ein Bauverbot der islamischen Gebetstürme an Moscheen kommentiert. "Bei uns in Niedersachsen leben über 200.000 Muslime, bundesweit sind es rund 3,3 Millionen. Diese Menschen dürfen wir nicht ausgrenzen, indem wir ihnen ein Grundbedürfnis verweigern und sie vielleicht erst damit in den Untergrund zu radikalen Strömungen drängen", sagte Busemann.

Die Rechtslage sei in Deutschland geklärt. Artikel 4 des Grundgesetzes gewährleiste das Grundrecht der Religionsfreiheit. Dazu gehört auch das Recht einer Glaubensgemeinschaft, die Gebäude zu errichten, die nach ihrem Selbstverständnis für die individuelle Religionsausübung durch die Mitglieder erforderlich sind. Im Rahmen der jeweiligen bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), der bauordnungsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes (BauO), des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der zu den jeweiligen Gesetzen erlassenen Verordnungen, umfasse dieses Recht auch, dass Moscheen wie Kirchen durch ihre architektonische Beschaffenheit als solche erkennbar sind. "So wie Christen beim Bau einer Kirche meist einen Kirchturm errichten, um darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um ein Gotteshaus handelt, dürfen auch den Muslimen bestimmte Gestaltungselemente einer Moschee wie Kuppel und Minarett nicht grundsätzlich verwehrt werden", machte Busemann deutlich. Allenfalls könne je nach den örtlichen Verhältnissen im Bebauungsplan eine Firsthöhe festgelegt werden.

"Gerade weil wir als Christen die freie Religionsausübung in nichtchristlichen Ländern einfordern, dürfen wir die religiösen Minderheiten im eigenen Land nicht bei Ausübung ihres Glaubens behindern", hob Busemann hervor. In Niedersachsen seien mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache sehr gute Erfahrungen gemacht worden. "Christen und Muslime sind nach ihren wesentlichen Glaubensgrundsätzen aufgerufen, friedlich und gerecht miteinander umzugehen. Wir dürfen nicht zulassen, dass einige wenige Extremisten und diffuse Ängste diesen Anspruch hintertreiben", so Busemann abschließend.

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Frühere News zu diesem Thema:

2. Dezember 2009 Schweiz / Deutschland (ur): Die Volksabstimmung zu Minaretten auf Moscheen in der Schweiz im Spiegel deutscher Zeitungen. Weiterlesen

1. Dezember 2009 Schweiz / Deutschland (ur): Minarette in der Schweiz und Deutschland: Bauverbot für weitere Minarette auf Moscheen in der Schweiz... Über 200 Moscheen mit Minaretten in Deutschland. Weiterlesen

 

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