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/ © Fotos und Texte: Dr. Wolfgang Urban (ur)
Kostenlose anwaltliche Beratungsstelle ab dem Jahr 2011 auch in Bergen auf Rügen
Neu ab 2011 Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern / Rügen, 28.12.2010 (ur). Nicht jeder Bürger kann sagen: "Das übergebe ich meinem Rechtsanwalt", denn er hat einfach keinen, weil ihm dazu das notwendige Geld fehlt. Zudem gibt es Rechtsstreitigkeiten, die selbst mit dem besten Anwalt einen riskanten Ausgang haben können. Nicht umsonst ist der Spruch zumindest entlang der Ostsee weit verbreitet: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand". Anwaltliche Beratung ist natürlich trotzdem empfehlenswert und zum Glück für viele gibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch die Möglichkeit der kostenlosen anwaltlichen Beratung. Dieses Angebot wird ab 2011 ausgebaut. Dazu teilte das Justizministerium des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern heute den Medien mit: "Das neue Jahr 2011 startet mit der Eröffnung von zwei kostenlosen anwaltlichen Beratungsstellen in Ribnitz-Damgarten und in Bergen/Rügen! Rund 2.100 Rechtsuchende haben in den letzten zwei Jahren vom landesweiten Angebot Gebrauch gemacht". Nachfolgend der volle Wortlaut dieser Mitteilung des Justizministeriums:
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Ich freue mich, dass ab dem 4. Januar 2011 mit den anwaltlichen Beratungsstellen in Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen nun insgesamt neun anwaltliche Beratungsstellen im Land von mittellosen Bürgerinnen und Bürger aufgesucht werden können.“
Neben der niederschwelligen Beratungsmöglichkeit in Anklam, Demmin, Pasewalk, Schwerin, Ueckermünde und Wolgast können Rechtsuchende mit der Eröffnung der anwaltlichen Beratungsstellen in Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen an acht Amtsgerichtsstandorten sowie im Rathaus Malchin jeden Dienstag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr ohne Termin und Beratungshilfeschein rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Seit der Eröffnung der ersten anwaltlichen Beratungsstellen im Juni 2008 haben bislang rund 2.100 Rechtsuchende von dem Angebot einer schnellen und unkomplizierten Rechtsberatung Gebrauch gemacht. In etwa drei Viertel der Fälle konnten die Bürgerinnen und Bürger durch die Anwälte vor Ort abschließend beraten werden. Lediglich zwei Prozent der Antragsteller wurden mangels Bedürftigkeit oder aus sonstigen Gründen abgewiesen.
„Manchmal benötigt man einfach die Hilfe einer rechtskundigen Person,“ so Ministerin Kuder weiter. „Die Praxis zeigt jedoch, dass gerade Personen mit mittellosem Einkommen Schwellenängste haben, einen Anwalt aufzusuchen. Diese Ängste sollen mit den kostenlosen Beratungsstellen, dem Angebot einer bürgernahen Justiz, genommen werden. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass auch sozial schwache Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert kompetente Rechtshilfe erhalten!“
Information:
Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Mecklenburg-Vorpommersche Anwaltverein haben vereinbart, für mittellose Rechtsuchende kostenfreie anwaltliche Beratungsstellen einzurichten. Diese Beratungsstellen sind als zusätzliches Angebot neben der klassischen Beratungshilfe anzusehen. Seit dem 3. Juni 2008 können sich Rechtsuchende in den Beratungsstellen jeden Dienstag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr ohne Termin und Beratungshilfeschein rechtlich beraten lassen.
Die anwaltliche Beratungshilfe umfasst die Bereiche des Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Strafrechts. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung haben u. a. Anspruchsberechtigte nach dem SGB II („Hartz IV“) sowie kinderreiche Familien mit eher unterdurchschnittlichem Familieneinkommen. Das Beratungsangebot richtet sich an diejenigen Rechtsuchenden, die nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch haben.
In den anwaltlichen Beratungsstellen obliegt die Prüfung der Bedürftigkeit dem beratenden Rechtsanwalt. Nach wie vor kann Beratungshilfe auch bei einem Anwalt in dessen Geschäftsräumen erteilt werden. In diesem Fall ist von dem Bürger eine Beratungsgebühr von 10 Euro zu entrichten. Darüber hinaus ist ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe notwendig, der beim Amtsgericht beantragt werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Rechtsanwalt selbst die Voraussetzungen der Beratungshilfe prüft und später gegenüber der Staatskasse abrechnet.
Mecklenburg-Vorpommern: Kostenloses Rechtsportal zum Landesrecht.
Datenbank
mit rund 319 Gesetzen, 833 Rechtsverordnungen und 691 Verwaltungsvorschriften
1. März 2010 Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern (ur). "Mecklenburg-Vorpommern bietet ab sofort kostenlos verbessertes Rechtsportal an - schnell, modern und bürgerorientiert!" Das teilen das Justiz- und Innenministerium des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern mit. In einer gemeinsamen Mitteilung der beiden Ministerien an die Medien wird dieses Angebot wie folgt charakterisiert:
Ab dem 1. März 2010 stellt Mecklenburg-Vorpommern das Landesrecht zur kostenlosen Online-Recherche zur Verfügung. Das Innenministerium und das Justizministerium haben dafür ein deutlich verbessertes Rechtsportal www.landesrecht-mv.de im Internet freigeschaltet.
„Mit dem neuen Service können Bürgerinnen und Bürger künftig schneller und besser das gesamte Landesrecht, soweit es im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wurde, in einer aktuellen Fassung einsehen,“ sagt Innenminister Lorenz Caffier (CDU). „Neu ist auch der kostenfreie Zugang auf die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschriften, die im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern abgedruckt wurden.“
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Für den neuen modernen Internettauftritt wurde das bestehende Rechtsportal um den kostenfreien Zugang auf die Sammlung der wesentlichen Entscheidungen der Gerichte des Landes erweitert. Im Bürgerservice stehen die ab dem Jahr 2007 veröffentlichten und von der juris-GmbH bereitgestellten Entscheidungen zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können in mehr als 1100 Entscheidungen Einblick nehmen. Damit wird die Rechtsprechung für alle transparenter!“
Die neue Webseite, die in das Dienstleistungsportal des Landes integriert wurde, lässt sich in allen Bildschirmauflösungen sehr angenehm lesen und darstellen. Mit optimierten Suchfunktionen können jetzt die Textquellen übergreifend und somit komfortabel von allen Bürgern recherchiert und heruntergeladen werden. Die Recherche ist auch über Google und andere Internet- Suchmaschinen möglich.
Nach derzeitigem Stand umfasst die Datenbank ungefähr 319 Gesetze, 833 Rechtsverordnungen und 691 Verwaltungsvorschriften. Die Aktualisierung erfolgt über die Normprüfstelle im Innenministerium und die juris-GmbH nur wenige Tage nach der Veröffentlichung in den Verkündungsblättern.
„Wir wollen das Angebot für alle Nutzer frei zugänglich machen,“ betonen Justizministerin Kuder und Innenminister Caffier. „Mit unserem verbesserten Rechtsportal im ansprechenden MV-Design bieten wir ab heute einen modernen und bürgerorientierten Internetauftritt.“
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